Vorabinformation darf auch über E-Vergabeplattform versandt werden (VK Sachsen, 27.02.2020, 1 / SVK / 041 – 19)
Die VK Südbayern (23 09.2019, Z3-3-3194-1-07-03/19) entschied 2019, dass eine Vorabinformation an unterlegene Bieter nicht über die E-Vergabeplattform versendet werden darf. Dem trat die VK Saarland ( 22.03.2021, 1 VK 06/20) entgegen. Sie hält einen Versand der Vorabinformation über eine über eine E-Vergabeplattform für zulässig. Nun schließt sich auch die VK Sachsen der Ansicht der […]