Wie konkret muss der Auftraggeber Wertungsentscheidungen begründen? (OLG Düsseldorf, 16.10.2019, Verg 6/19)
Die Wertungsentscheidung des Auftraggebers muss nachvollziehbar und überprüfbar sein. Deshalb muss er die zugrundeliegenden Überlegungen sorgfältig dokumentieren und unterlegenen Bietern im Rahmen der Vorinformation die wesentlichen Gründe seiner Entscheidung mitteilen. Der Auftraggeber teilte einer Bieterin zunächst die erreichte Gesamtpunktzahl zu ihren Angeboten mit. Auf die Rüge der unzureichenden Vorabinformation schlüsselte er sodann zu allen Losen […]