Frühere Beauftragung kann unzulässiger Wettbewerbsvorteil sein (VK Bund, 21.09.2021, VK 2 – 87/21)
Ein öffentlicher Auftraggeber vergab in einem EU-weiten offenen Verfahren einen Dienstleistungsauftrag. Die Bieter mussten Konzepte zu Systemzielen entwickeln, die sich nur grob aus der Leistungsbeschreibung ergaben. Die Systemziele erarbeitete der Auftraggeber zuvor im Rahmen eines Auftrages mit einem Dienstleister. Derselbe Dienstleister nahm auch am aktuellen Vergabeverfahren teil und sollte auch dieses Mal den Zuschlag erhalten. […]