Elektronische Bieterkommunikation: Textform auch ohne Unterschrift eingehalten (VK Lüneburg, Beschluss vom 19.09.2022, VgK-16/2022)
Ein öffentlicher Auftraggeber muss das Nachforderungsschreiben an einen Bieter nicht unterschreiben. Denn die Nachforderung von Unterlagen hat gemäß § 9 Abs. 1 VgV mittels elektronischer Mittel in Textform zu erfolgen. Die Textform des § 126b BGB ist bereits eingehalten, wenn lediglich der Name des Erklärenden unter der Grußformel abgedruckt ist. In einem EU-weiten offenen Verfahren […]