Akteneinsicht im Nachprüfungsverfahren: Originalakte nur vor Ort einsehbar (VK Bund, 26.03.2021, VK 2-13/21)
Verfahrensbeteiligte dürfen Vergabe- und Verfahrensakten bei der Vergabekammer einsehen. Ausfertigungen, Auszüge oder Abschriften können auf der Geschäftsstelle auf eigene Kosten erteilt werden. Eine öffentliche Auftraggeberin vergab in einem offenen Verfahren die Charterung eines Notschleppers. Das Angebot eines Bieters wurde ausgeschlossen. Dieser rügte den Ausschluss und beantragte Akteneinsicht. Die Vergabekammer teilte mit, dass die Verfahrensakte nur […]