Berufliche Verfehlung erfordert erheblichen Rechtsverstoß! (BayObLG, 13.06.2022, Verg 6/22)
Ein öffentlicher Auftraggeber vergab in einem EU-weiten offenen Verfahren Versorgungsleistungen für Asylsuchende. Alleiniges Zuschlagskriterium war der Preis. Der Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot sollte den Zuschlag erhalten. Daraufhin rügte die eine unterlegene Bieterin, dass der erstplatzierte Bieter mit seinem Verpflegungskonzept gegen verschiedene Vorgaben verstoße und daher eine berufliche Verfehlung i.S.d. § 124 Abs.1 Nr. 3 […]