Schadensersatz auch ohne Nachprüfungsverfahren! (BGH, 17.09.2019, X ZR 124/18)
Bei Vergaberechtsverstößen haben Bieter zwei Möglichkeiten: Entweder wenden sie sich mit einem Nachprüfungsantrag an die Vergabekammer, um ein rechtmäßiges Verfahren zu erreichen. Oder sie verlangen vom Auftraggeber den Ersatz ihres Schadens. Der BGH (Urteil vom 17.09.2019, X ZR 124/18) stellt nun klar: Bieter müssen nicht erst vor die Vergabekammer ziehen, um später Schadensersatzansprüche geltend zu […]