Angebotsaufklärung muss elektronisch erfolgen (VK Bund, Beschluss vom 22.04.2025, VK 1 -24/25)
Auftraggeber müssen eine Preisaufklärung elektronisch durchführen. Eine mündliche Kommunikation darf nämlich nicht erfolgen, wenn es um Vergabeunterlagen oder Angebote geht. Reicht der Bieter die geforderten Nachweise nicht fristgerecht elektronisch ein, so muss der Auftraggeber das Angebot ausschließen. Kein Recht des Bieters auf Vor-Ort-Prüfumg Die VK Bund stellte nun klar, dass der Angebotsausschluss auch dann rechtmäßig […]