Neue Schwellenwerte ab 2018
Die EU-Verordnungen 2017/2364, 2017/2365, 2017/2366 und 2017/2367, jeweils vom 18.12.2017, wurden am 19.12.2017 im EU-Amtsblatt (L 337/17-23) veröffentlicht und sind damit in Kraft getreten. Hiernach gelten ab 01.01.2018 folgende Schwellenwerte für die Durchführung europaweiter Vergabeverfahren: Liefer- und Dienstleistungsaufträge der obersten oder oberen Bundesbehörden sowie vergleichbarerer Bundeseinrichtungen: 144.000 Euro (bisher 135.000 Euro) Liefer- und Dienstleistungsaufträge im […]