Kündigungsrecht wegen organisatorischer Änderungen beim Auftraggeber unzulässig (VK Nordbayern, 31.05.2017, 21 VK-3194-05/17)

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Zur Angebotserstellung benötigen Bieter eine gesicherte Kalkulationsbasis. Zwar kann grundsätzlich von ihnen verlangt werden, dass sie Kalkulationsrisiken in den Vergabeunterlagen einplanen. Die Grenze zumutbarer Kalkulationsrisiken ist aber überschritten, wenn der öffentliche Auftraggeber wegen eines Grundes kündigen darf, den der Auftragnehmer nicht beeinflussen kann. Eine Klausel in den Vergabeunterlagen, wonach der öffentliche Auftraggeber jederzeit innerhalb eines […]