EU-Primärrecht gilt auch für Vergabe nachrangiger Dienstleistungen (EuGH, 19.04.2018, C 65/17)
Öffentliche Auftraggeber müssen bei der Vergabe von Aufträgen über nachrangige Dienstleistungen EU-Primärrecht beachten, wenn ein grenzüberschreitender Bezug eindeutig vorliegt. Schon 2005 entschied der EuGH, dass neben dem Vergaberecht auch das EU-Primärrecht gilt („Parken Brixen“). Der EuGH wies darauf hin, dass dies ebenso für die Vergabe nachrangiger Dienstleistungen gilt. Öffentliche Auftraggeber sind danach verpflichtet, „die Grundregeln […]