Bieter aus Drittstaaten haben nur begrenzt Zugang zu EU-Vergabeverfahren (EuGH, Urteil vom 22.10.2024, C-652/22)
Die EU hat mit diversen Drittländern internationale Übereinkünfte geschlossen, die Unternehmen aus allen beteiligten Ländern wechselseitigen Zugang zu Vergabeverfahren in den jeweils anderen Ländern ermöglichen. Bekanntestes Beispiel ist das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen (GPA). Bieter aus Drittstaaten ohne Übereinkunft mit der EU Das OLG Düsseldorf entschied 2017 (Beschluss vom 31.05.2017, Verg 36/16), dass allen […]