Akteneinsicht auch im Unterschwellenbereich! (LG Oldenburg, 02.10.2019, 5 O 1810/19)
Bieter dürfen bei Vergabeverfahren unterhalb der Schwellenwerte nicht die Vergabenachprüfungsinstanzen anrufen. Dennoch steht Ihnen der Weg zu den Zivilgerichten offen (vgl. Rügeobliegenheit auch bei Unterschwellenvergabe (LG Bielefeld, 27.02.2014, 1 O 23/14)). Der Erfolg im Prozess hängt aber davon ab, ob Bieter ihre Ansprüche beweisen können. Das LG Oldenburg hat nun entschieden, dass Bieter auch im […]