Europäische Sicherheit & Technik – Rechtsticker – Ausgabe 07/2017

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Hat ein Unternehmen einen wirtschaftlichen Wettbewerbsvorteil, weil es schon einmal einen ähnlichen Auftrag ausgeführt hat, darf der öffentliche Auftraggeber einem anderen Bieter keinen Vorteilsausgleich (bspw. Anschubkosten) gewähren. Andernfalls verstößt er gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz und verzerrt den Wettbewerb. Denn ein Vorteilsausgleich würde bestimmte Unternehmen zum Zwecke eines besseren Markteintritts bevorzugen. Letztlich unterliefe der öffentliche Auftraggeber somit […]