Leistungsgegenstand muss bei Vergabeentscheidung vorliegen (OLG Rostock, 01.09.2021, 17 Verg 2/21)
Ein öffentlicher Auftraggeber beschaffte im Wege der Direktvergabe die sog. „Luca-App“. Ein Muss-Kriterium war die Schnittstellte zu dem von Gesundheitsämtern genutzten System SORMAS. Ein Mitbewerber erfuhr von der bevorstehenden Vergabe und stellte einen Nachprüfungsantrag, da er eine solche Kontaktnachverfolgungs-App wohl ebenfalls anbieten könne. Die Vergabekammer lehnte den Antrag ab. Denn anders als die App des […]