Auskömmlichkeitsprüfung wegen auffälliger Einzelpreise? (VK Mecklenburg-Vorpommern, 13.06.2024, 1 VK 2/24)
Bezugspunkt einer Auskömmlichkeitsprüfung ist grundsätzlich der angebotene Gesamtpreis. Der Auftraggeber darf eine Preisaufklärung aber auch dann vornehmen, wenn der angebotene Gesamtpreis unauffällig ist, so die VK Mecklenburg-Vorpommern. Der Auftraggeber darf nämlich auch die Aufklärung von Einzelpreisen verlangen, wenn diese von den Einzelpreisen der Konkurrenten „exorbitant“ abweichen und diese Abweichung weder durch einen höheren Leistungsumfang noch […]
