Vergaberecht in der Gebäudereinigung – Reinigungs Markt Ausgabe 10/2020
Unzureichende Unterlage ist nicht gleich fehlende Unterlage Nach § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV sind Angebote, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Unterlagen enthalten, vom Vergabeverfahren auszuschließen. Die gesamte Veröffentlichung finden Sie hier.