Sechsmonatige Probezeit in öffentlichem Dienstleistungsauftrag zulässig! (OLG Düsseldorf, 12.07.2021, 22 U 8/21)
Eine sechsmonatige Probezeit mit jederzeitigem Kündigungsrecht des Auftraggebers ist keine unangemessene Benachteiligung des Bieters und vergaberechtlich zulässig. Ein öffentlicher Auftraggeber beauftragte einen Auftragnehmer mit der Durchführung von Reinigungsdienstleistungen. Der Vertrag beinhaltete eine sechsmonatige Probezeit, in der ohne Angabe eines Grundes gekündigt werden durfte. Der Auftraggeber war mit der erbrachten Leistung nicht zufrieden und kündigte den […]