Auch eine Interimsvergabe setzt einen Mindestmaß an Wettbewerb voraus (BayObLG, 31.10.2022, Verg 13/22)
Ein öffentlicher Auftraggeber vergab in einem EU-weiten offenen Vergabeverfahren Bewachungsdienstleistungen. Das Angebot eines Bieters, der bisher der Bestandsdienstleister war, wurde nicht weiter berücksichtigt, da es nur den 12. Platz belegte. Nachdem der Bieter die Entscheidung des Auftraggebers erfolglos rügte, stellte er einen Nachprüfungsantrag. Der Auftraggeber entschied sich daraufhin dazu, einen Interimsauftrag mit einer kürzeren Laufzeit […]