Anforderungen an Konzepterstellung (OLG Düsseldorf, 16.08.2019, Verg 56/18)
Auftraggeber müssen den Auftragsgegenstand nach § 121 Abs. 1 GWB grundsätzlich möglichst eindeutig und erschöpfend beschreiben. Dies dient vor allem der Vergleichbarkeit der Angebote. Sollen Bieter selbst ein Konzept zur Durchführung des Auftrags erstellen, für welches Auftraggeber die zu erreichenden Ziele funktional vorschreiben, gilt der Grundsatz der eindeutigen Leistungsbeschreibung aber nur eingeschränkt: Auftraggeber müssen nur […]