Kein eigenmächtiger Verzicht der Vergabekammer auf mündliche Verhandlung (OLG München, 23.01.2013, Verg 33/12)
Eine Vergabekammer darf nicht aus eigener Einschätzung heraus auf eine mündliche Verhandlung verzichten. Zugleich muss eine Beiladung so frühzeitig erfolgen, dass sich das beigeladene Unternehmen noch angemessen zur Sache äußern kann (OLG München, 23.01.2013, Verg 33/12). Kein Verzicht ohne Zustimmung der Beteiligten Nach § 112 Abs. 1 S. 2 GWB darf die Vergabekammer nur dann […]