Rüge muss nicht alle Einzelheiten enthalten (OLG München, 20.03.2014, Verg 17/13)
Rügt ein Bieter einen Vergaberechtsverstoß, muss er nicht zwingend alle rechtlichen Einzelaspekte der Rüge wörtlich nennen. Das hat das OLG München mit Beschluss vom 20.03.2014 (Verg 17/13) entschieden. Keine zu hohen Anforderungen Damit bleibt der Vergabesenat auf der Linie der Nachprüfungsinstanzen, die an eine Rüge keine zu hohen Anforderungen stellen wollen. Oftmals werden Rügen unter […]