Vergaberecht in der Gebäudereinigung – Reinigungs Markt Ausgabe 02/2020

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Öffentliche Auftraggeber verstoßen gegen ihre Rücksichtsnahmepflicht, wenn sie einen offensichtlichen Kalkulationsfehler eines Bieters erkennen und trotz Unzumutbarkeit der Durchführung des Auftrags den Zuschlag auf dessen Angebot erteilen. Die wirtschaftliche Existenz des betreffenden Bieters muss dafür nicht bedroht sein. Die Veröffentlichung finden Sie hier. Frühere Veröffentlichungen finden Sie hier.

Das Coronavirus erreicht das Vergaberecht – Vergabeblog vom 10.03.2020

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Das Coronavirus hat Europa erreicht, die Infektionszahlen steigen an. Nachdem nun auch erste Kitas und Schulen vorübergehend die Türen schließen und Unternehmen ihre Mitarbeiter nach Hause schicken, fragen sich Auftraggeber und Auftragnehmer zunehmend: Welche Folgen haben Leistungsausfälle in laufenden öffentlichen Aufträgen? Den vollständigen Beitrag lesen Sie hier.

Vergaberecht in der Gebäudereinigung – Reinigungs Markt Ausgabe 10/2019

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Nach § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB darf ein öffentlicher Auftraggeber einen Bieter wegen früherer Schlechtleistungen für einen anderen Auftraggeber von der Teilnahme am Vergabeverfahren ausschließen. Dies gilt jedoch nur, wenn der frühere, von der Schlechtleistung des Bieters betroffene Auftraggeber, dem Bieter wegen dieser Schlechtleistung rechtmäßig gekündigt oder vergleichbare Rechtsfolgen (z.B. Schadensersatz) verhängt hat. […]

Vergaberecht in der Gebäudereinigung – Reinigungs Markt Ausgabe 08/2019

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Verweist ein Bieter in seinem Angebot auf die Geltung eigener AGB oder fügt er eigene Klauseln bei, ist dies nach ständiger Rechtsprechung ein zwingender Grund für einen Angebotsausschluss. Darauf, ob der Bieter die AGB absichtlich beifügt, kommt es nicht an. Von dieser in vielen Jahren gefestigten Rechtsprechung weicht der BGH nun in einem praktisch bedeutsamen […]

Europäische Sicherheit & Technik – Rechtsticker – Ausgabe 11/2019

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In ihrem Koalitionsvertrag bekennt sich die Bundesregierung zum Erhalt nationaler Schlüsseltechnologien. Nun hat sie den Entwurf einer Novelle von GWB und VSVgV vorgelegt. Das Ziel: eine deutlich einfachere Vergabe von Aufträgen, die verteidigungs- und sicherheitsindustrielle Schlüsseltechnologien betreffen. Die Veröffentlichung finden Sie hier. Frühere Veröffentlichungen finden Sie hier.

Vergaberecht in der Gebäudereinigung – Reinigungs Markt Ausgabe 06/2019

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Immer wieder verlängern öffentliche Auftraggeber in laufenden Vergabeverfahren die Angebotsfrist und verschieben den geplanten Zuschlagstermin nach hinten, um die Teilnahme weiterer Bieter am Vergabeverfahren zu ermöglichen. Die Folge: Mitbewerber fürchten um ihre Zuschlagschancen und sehen eine unzulässige Bevorzugung von Konkurrenten. Die Veröffentlichung finden Sie hier. Frühere Veröffentlichungen finden Sie hier.

Europäische Sicherheit & Technik – Rechtsticker – Ausgabe 08/2019

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Darf ein Auftraggeber zugunsten einzelner Bieter die Angebotsfrist verschieben? Muss er sie sogar verlängern, wenn er die Vergabeunterlagen abändert? Und wann dürfen Bieter fehlende Angaben in ihrem Angebot nachreichen? Drei aktuelle Entscheidungen klären auf, welche Rechte Bieter in Vergabeverfahren haben. Die Veröffentlichung finden Sie hier. Frühere Veröffentlichungen finden Sie hier.

Ein Haftbefehl und seine Folgen (OLG Düsseldorf, 14.11.2018, VII-Verg 31/18) – Vergabeblog vom 27.05.2019

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Öffentliche Auftraggeber dürfen Bieter zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens ausschließen, wenn Ausschlussgründe vorliegen. Das bedeutet auch, dass sie in eine erneute Eignungsprüfung eintreten müssen, wenn sie im Laufe des Vergabeverfahrens von neuen belastenden Umständen erfahren. Ein Ausschluss wegen der nachweislichen Begehung einer schweren Verfehlung erfordert dabei keine rechtskräftige Verurteilung. Die gesamte Veröffentlichung finden Sie hier.

Vergaberecht in der Gebäudereinigung – Reinigungs Markt Ausgabe 04/2019

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Wenn öffentliche Auftraggeber kurzfristig Änderungen an den Vergabeunterlagen vornehmen, stellt sich die Frage, ob die Angebotsfrist zu verlängern ist. Gemäß § 20 Abs. 3 S. 1 Nr. 2, Abs. 3 S. 2 VgV ist dies nur bei wesentlichen Änderungen der Fall. Die Veröffentlichung finden Sie hier. Frühere Veröffentlichungen finden Sie hier.

Europäische Sicherheit & Technik – Rechtsticker – Ausgabe 05/2019

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Mit dem Zuschlag endet das Vergabeverfahren und es beginnt die Ausführungsphase. Dann gilt nicht mehr das Vergaberecht, sondern Zivilrecht. Mängel in der Leistungsphase können allerdings Rückwirkungen auf künftige Ausschreibungen haben. Denn nach neuem Recht darf der öffentliche Auftraggeber einen Bieter von der Vergabe ausschließen, wenn er in der Vergangenheit schlecht geleistet hat. Die Veröffentlichung finden […]