OLG Düsseldorf: Weiter Spielraum bei Absehen von Losaufteilung in IT-Vergaben – Vergabeblog vom 12.08.2012
Öffentliche Auftraggeber dürfen bei IT-Vergaben von einer Fachlosaufteilung absehen, wenn sie hiermit Kosten einsparen und Kompatibilitätsprobleme vermeiden können. Dies hat der Vergabesenat des OLG Düsseldorf mit Beschluss vom 25.04.2012 (VII-Verg 100/11) entschieden. Die Abgrenzung zum typischen Mehraufwand einer Losvergabe, der eine Gesamtvergabe gerade nicht rechtfertigt, ist entscheidend. Die Veröffentlichung finden Sie hier.