Mögliche Vertragsänderungen müssen in Bekanntmachung stehen (OLG Düsseldorf, 12.02.2014, VII-Verg 32/13)
Behält sich ein Auftraggeber vor, während der Vertragslaufzeit wesentliche Vertragsänderungen oder -erweiterungen zu beauftragen, muss deren Reichweite bereits aus der EU-Bekanntmachung hervorgehen. Dies hat der Vergabesenat des OLG Düsseldorf mit Beschluss vom 12.02.2014 (VII-Verg 32/13) unter Bezugnahme auf den Europäischen Gerichtshof (EuGH) entschieden. Wann ist eine Änderung „wesentlich“? Seit dem Urteil des EuGH vom 19.06.2008 […]