LG Berlin: Einseitige Preisänderungsklausel der DB gekippt (10.02.2010, 100 O 91/08)

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Die DB Station & Service AG hat sich in einem Vertrag einseitig das Recht vorbehalten, die Stationspreise anzupassen. Zu Unrecht, wie das LG Berlin entschied. Allgemeines Anpassungsrecht unzulässig Der Vertrag mit einem Eisenbahnverkehrsunternehmen über die Nutzung von Bahnhöfen enthielt eine Klausel, mit der sich die DB Station & Service AG einseitig „eine Anpassung ihrer Stationspreise […]