Rechtsmissbräuchliches Einberufungsverlangen eines Minderheitsaktionärs nach § 122 AktG (KG, 25.08.2011, 25 W 63/11 – GWR 2012, 13)
Um das Recht der Minderheitsaktionäre aus § 122 AktG nicht auszuhöhlen, sind an die Annahme eines Rechtsmissbrauchs im Einzelfall strenge Anforderungen zu stellen (Leitsatz 5 des Gerichts). Die Veröffentlichung finden Sie hier.