Bieter dürfen erkannte Fehler in der Leistungsbeschreibung ausnutzen (OLG München, 04.04.2013, Verg 4/13)
Erkennt ein Bieter, dass die Leistungsbeschreibung fehlerhaft ist, darf er dies zu seinen Gunsten ausnutzen, ohne den erkannten Fehler gegenüber dem Auftraggeber rügen zu müssen (OLG München, 04.04.2013, Verg 4/13). Keine Rüge- oder Hinweispflicht In einer Ausschreibung gab ein Auftraggeber bei einigen Positionen versehentlich zu hohe Mengen an. Ein Bieter erkannte den Fehler und gab […]