Schwebend unwirksame Verträge unbegrenzt angreifbar (OLG Frankfurt, 30.01.2014, 11 Verg 15/13)
Nach § 101 b Abs. 2 GWB kann ein Bieter die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages nur bis zu 30 Tage nach Kenntnis des Verstoßes angreifen. Voraussetzung: Der Auftraggeber hat den Vertragsschluss im EU-Amtsblatt bekannt gemacht. Auch ohne Bekanntmachung gelten seit der GWB-Reform 2009 Ausschlussfristen. Ein Vertrag kann höchstens 6 Monate lang angegriffen werden. Danach hat […]