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Neue EU-Vergaberichtlinien: Pflicht zur E-Vergabe früher als erwartet?

Dass die “Pflicht” zur elektronische Vergabe mit der Umsetzung der neuen EU-Richtlinien kommt, ist allgemein bekannt. Auch, dass es differenzierte Umsetzungsfristen für die elektronische Vergabe geben wird.

Doch was bedeutet dies konkret für die Vergabestellen in Deutschland? Ab wann müssen die einzelnen Teilprozesse eines Vergabeverfahrens konkret elektronisch verfügbar sein? Ab wann müssen die Vergabeunterlagen in elektronischer Form bereitgestellt werden, ab wann elektronische Angebote entgegen genommen werden?

Eine lesenswerte Einschätzung zu den am 28.03.2014 im EU-Amtsblatt veröffentlichten neuen EU-Vergaberichtlinien von Dipl.-Verwaltungswirt Michael Wankmüller (vormals BMWi) finden Sie im Blog von Cosinex vom 28.03.2014