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Postdienstleistungen: Auftraggeber muss Steuerbefreiung prüfen (OLG Celle, Beschluss vom 19.09.2025, 13 Verg 7/25)

Vor wenigen Monaten entschied die VK Bund: Legt ein Bieter zum Nachweis seiner Umsatzsteuerbefreiung eine Bescheinigung des Bundeszentralamts für Steuern vor, darf sich der Auftraggeber auf die festgestellte Steuerbefreiung verlassen und muss keine eigene Prüfung vornehmen.

Hiervon weicht nun das OLG Celle ab:

Der Auftraggeber habe sowohl die gesetzlichen Voraussetzungen der Umsatzsteuerfreiheit als auch die Ausschlusstatbestände des § 4 Nr. 11b UStG zu prüfen. Er könne sich nicht auf die Bescheinigung des Bundeszentralamtes für Steuern verlassen. Diese Bescheinigung entbinde den Auftraggeber auch nicht von der Prüfung, ob ein gesetzeskonformes Angebot vorliegt.

Komme der Auftraggeber nach entsprechender Angebotsprüfung zu dem Ergebnis, dass der Bieter den Umsatzsteuerbetrag nicht zutreffend ermittelte, müsse er das Angebot zwingend wegen einer Änderung der Vergabeunterlagen ausschließen, so der Vergabesenat.