Ein öffentlicher Auftraggeber hat als Eignungsnachweis mindestens drei Referenzen gefordert, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sein mussten. Ein Bieter reichte acht Referenzen ein, von denen tatsächlich nur eine vergleichbar war. Die VK Bund hält eine Nachforderung bzw. Nachreichung für vergaberechtswidrig (23.7.2024, VK 1-64/24).
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