RechtsprechungVergaberecht

Vergabe von Bauleistungen: Ausschluss des Bieters wegen mangelhafter Vertragserfüllung (VK Bund, 29.02.2024, VK 1-12/24)

Gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB können Auftraggeber einen Bieter jederzeit von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn dieser

  • eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags
  • erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt und
  • dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge führte.

Doch wann liegen diese Voraussetzungen bei der Vergabe von Bauleistungen vor?

Hierzu machte die VK Bund nun einige Konkretisierungen:

  • Bei Bauleistungen sind wesentliche Anforderungen bei der Ausführung eines früheren Auftrags etwa dann betroffen, wenn die Vorfälle zu Terminverzögerungen im gesamten Bauprojekt führen, bei dem die Leistungen des Bieters wiederum nur ein Teillos/Gewerk erfassen.
  • Die wesentlichen Anforderungen erfüllt der Bieter mangelhaft, wenn es zu Lieferungs- oder Leistungsausfällen kommt. Das ist etwa dann der Fall, wenn der Bieter von Jour-Fixen fernbleibt, die Baustelle nicht vertragsgerecht besetzt und Monteure von der Baustelle fernbleiben. Diese mangelhafte Erfüllung ist erheblich, wenn sie den Auftraggeber in tatsächlicher oder finanzieller Hinsicht deutlich belastet. In tatsächlicher Hinsicht: wenn der Auftraggeber aufgrund fortdauernder mangelhafter Bauleistungen kündigt und hieraus weitere zeitliche Verzögerungen folgen. In finanzieller Hinsicht: wenn dem Auftraggeber etwa Kosten für eine Ersatzvornahme entstehen.
  • Wenn der Auftraggeber infolge der mangelhaften Erfüllung die Kündigung ausspricht, liegt schließlich auch eine vorzeitige Vertragsbeendigung vor. Dabei genügt schon, dass der Bieter die Kündigung klaglos hinnimmt, die Voraussetzungen der Kündigung muss das Gericht nicht noch bestätigen.