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Wann gilt das SaubFahrzeugBeschG für Postdienstleistungen?

Am 15.06.2021 trat das SaubFahrzeugBeschG in Kraft. Es regelt Mindestziele für den Kauf neuer Fahrzeuge und für Dienstleistungen, die mithilfe von Fahrzeugen erbracht werden. Öffentliche Auftraggeber müssen in zunehmendem Umfang Quoten für den Erwerb bzw. Einsatz sauberer Fahrzeuge vorgeben. Das betrifft nach Anlage 2 des Gesetzes insbesondere auch Postdienstleistungen. Trotzdem ist umstritten, wann genau das SaubFahrzeugBeschG bei der Vergabe von Postdienstleistungen anzuwenden ist.

3 Nr. 3 i.V.m. Anlage 2 des SaubFahrzeugBeschG nennt vier CPV-Codes, die unter das Gesetz fallen:

60160000-7    Postbeförderung auf der Straße

60161000-4    Paketbeförderung

64121100-1    Postzustellung

64121200-2    Paketzustellung

Trotzdem zweifeln Postdienstleister immer wieder an, dass öffentliche Auftraggeber Vorgaben an den Einsatz sauberer Fahrzeuge machen dürfen. Entscheidend sei, ob die Leistungen aus Anlage 2 ein wesentliches Element des Vertrags ausmachten. Das sei nicht der Fall, wenn die Leistungen im Wesentlichen mit dem Fahrrad oder zu Fuß erbracht würden. Zudem würden Bieter benachteiligt, die CO2-Einsparungen auf anderem Wege erreichen können.

Nur Teile der Leistungen erfasst – Gesetz gilt auch

Die VK München entschied nun mit Beschluss vom 25.07.2023 (3194.Z3-3_01-22-59), dass das SaubFahrzeugBeschG auch dann gilt, wenn nicht alle, sondern nur Teile der Leistungen unter die CPV-Codes nach Anlage 2 zu fassen sind. Auch wenn also neben der „Postbeförderung auf der Straße“ und der „Postzustellung“, die den eigentlichen Beförderungsvorgang betreffen, weitere Leistungen wie die Frankierung, Sortierung oder Kuvertierung vergeben werden, die als Briefpostdienste im weiteren Sinne (CPV-Code: 64112000) nicht in Anlage 2 genannt sind, gilt das SaubFahrzeugBeschG. Ebenso wenig kann es nach Ansicht der Vergabekammer darauf ankommen, ob einzelne Leistungen zu Fuß oder mit dem Fahrrad erbracht werden. Dass der öffentliche Auftraggeber schließlich die quartalsweise Vorlage von Berichten fordert, um die Einhaltung der Vorgaben zu prüfen, hält die Vergabekammer ebenfalls für erlaubt.