Vergaberecht

Referenzen: Auftraggeber dürfen auch Leistungsort abfragen (OLG Frankfurt, 21.12.2023, 11 Verg 4/23)

Das wohl am häufigsten abgefragte Eignungskriterium ist die Referenz. Mit ihr können öffentliche Auftraggeber überprüfen, ob Bieter mit ihrem Auftrag vergleichbare Leistungen bereits in der Vergangenheit erfolgreich erbracht haben. Das OLG Frankfurt (21.12.2023, 11 Verg 4/23) stellt nun klar: Auch wenn § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV dies nicht ausdrücklich vorsieht, darf dabei auch der jeweilige Leistungsort abgefragt werden.

Ein Bieter benannte die verschiedenen Leistungsorte seiner Referenzen nur teilweise. Er war der Auffassung, dass die Angabe der vier Hauptstandorte genügt. Von diesen aus wurden über 50 weitere kleinere Standorte betreut. Der Auftraggeber berücksichtigte jedoch nur die Hauptstandorte. Da die dort erbrachten Leistungen dem Umfang nach nicht den Vorgaben entsprachen, schloss er den Bieter vom Vergabeverfahren aus.

Hiergegen wehrte sich der Bieter. Er trug unter anderem vor, dass der Ausschluss schon deshalb vergaberechtswidrig sei, da § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV, der auf Art. 58 der Richtlinie 2014/24/EU zurückgeht, seinem eindeutigen Wortlaut nach keine Angaben zum Leistungsort erlaube. Die Vorschrift sei abschließend, weitere Angaben dürften daher nicht gefordert werden.

Dem widersprach der Vergabesenat des OLG Frankfurt: § 46 Abs. 3 VgV enthalte zwar einen abschließenden Katalog hinsichtlich der Unterlagen und Belege, die zum Nachweis der technischen beruflichen Leistungsfähigkeit gefordert werden dürften. Die geforderten Angaben dürften sich demnach nur auf Eignungskriterien beziehen, die mit dem Auftragsgegenstand in Verbindung und zu diesen in einem angemessenen Verhältnis stünden. Gegen die Abfrage des Leistungsorts im Rahmen von § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV bestünden danach keine Bedenken. Denn gerade bei komplexen Aufträgen erlaube diese Angabe Rückschlüsse hinsichtlich Logistik und Ortskenntnissen der Bieter und konkretisiere das Leistungsobjekt. Die Forderung nach einer Ortsangabe sei daher sachgerecht, so der Vergabesenat.