Ein öffentlicher Auftraggeber schrieb einen Auftrag im Unterschwellenbereich aus. Eine Bieterin wurde mangels eines eingereichten Zertifikats von dem Vergabeverfahren ausgeschlossen. Der Vertrag wurde stattdessen mit einem anderen Unternehmen geschlossen. Die Bieterin hielt den Vertragsschluss jedoch für nichtig, da sie weder eine Vorabinformation erhielt noch eine Stillhaltefrist vor Zuschlagserteilung eingehalten wurde.
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