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Gesetz zur beschleunigten Beschaffung im Bereich Verteidigung und Sicherheit tritt in Kraft

Am 01.04.2020 wurde das „Gesetz zur beschleunigten Beschaffung im Bereich der Verteidigung und Sicherheit und zur Optimierung der Vergabestatistik“ im Bundesgesetzblatt verkündet (BGBl. I, Nr. 16 v. 01.04.2020, S. 674). Damit tritt es am 02.04.2020 in Kraft.

Mit dem Gesetz wurden im Wesentlichen zwei neue Regelungen beschlossen: Zum einen sollen Aufträge über die Beschaffung von verteidigungs- und sicherheitsindustriellen Schlüsseltechnologien künftig einfacher vergeben werden können. Zum anderen sollen Vergabeverfahren und Nachprüfungsverfahren aus dringenden Gründen, etwa im Krisen- oder Bündnisfall, beschleunigt werden.

Alle Einzelheiten zu dem neuen Gesetz finden Sie hier.