Immer wieder verlängern öffentliche Auftraggeber in laufenden Vergabeverfahren die Angebotsfrist und verschieben den geplanten Zuschlagstermin nach hinten, um die Teilnahme weiterer Bieter am Vergabeverfahren zu ermöglichen. Die Folge: Mitbewerber fürchten um ihre Zuschlagschancen und sehen eine unzulässige Bevorzugung von Konkurrenten.
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