Gesetzgebung

Zentrales Bewacherregister ab Juni 2019

Das Zentrale Bewacherregister, das Daten zu Erlaubnissen aller Bewachungsgewerbetreibenden und der Qualifikation und Sachkunde ihrer Beschäftigten enthält, soll nach Einschätzung des BMWi mit leichter Verspätung im Juni 2019 in Betrieb genommen werden. Es wird beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) geführt werden. Das Register wird Behörden zum elektronischen Abruf zur Verfügung stehen und bildet die Grundlage für die demnächst verpflichtende Regelabfrage der jeweiligen Landesverfassungsschutzämter für Sicherheitsdienstleistungen in bestimmten kritischen Bereichen.

Die Sicherheitsbranche erhofft sich vom Zentralen Bewacherregister eine schnellere behördliche Überprüfung der Zuverlässigkeit ihrer Beschäftigten sowie eine Qualitätssteigerung der Dienstleistungen.