Rechnungen über Leistungen an öffentliche Auftraggeber müssen in Zukunft elektronisch abgewickelt werden. Dies sieht die Verordnung über die elektronische Rechnungsstellung im öffentlichen Auftragswesen des Bundes (E-Rechnungsverordnung – ERechV) vom 13.10.2017 vor. Die Verordnung gilt für alle Rechnungen über 1.000 € an öffentliche Auftraggeber des Bundes.
Bundesministerien, einige Bundesämter und die Verfassungsorgane des Bundes müssen Auftragnehmern schon ab dem 27.11.2018 eine elektronische Rechnungslegung ermöglichen. Für alle anderen öffentlichen Bundesauftraggeber sowie Sektorenauftraggeber und Konzessionsgeber gilt dies erst ab dem 27.11.2019.
Ab dem 27.11.2020 müssen dann Auftragnehmer sämtliche Rechnungen an öffentliche Auftraggeber in elektronischer Form ausstellen und übermitteln.