Am 07.02.2017 hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) im Bundesanzeiger veröffentlicht. Sie soll den 1. Abschnitt der VOL/A ablösen und für die Vergabe aller öffentlichen Dienstleistungs- und Lieferaufträge gelten, deren Auftragswert den jeweils einschlägigen EU-Schwellenwert unterschreitet. Für verteidigungs- und sicherheitsrelevante Dienstleistungs- und Lieferaufträge (nachfolgend: VS-Aufträge) liegt er bei 418.000 Euro netto. Mit der UVgO soll das nationale Vergaberecht an das EU-Recht angeglichen werden. Die UVgO gilt aber noch nicht mit der Veröffentlichung, sondern erst, wenn Bund und Länder sie für anwendbar erklären. Der Bund als nachfragestärkster öffentlicher Auftraggeber im Verteidigungs- und Sicherheitsbereich bereitet einen entsprechenden Erlass noch für dieses Frühjahr vor. Die Bundesländer dürften ihm schrittweise folgen. Die wichtigsten Neuerungen auf einen Blick:
Die Veröffentlichung finden Sie hier.