Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat die Endfassung der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) dem Bundesanzeiger zur Veröffentlichung zugeleitet. Die UVgO tritt jedoch nicht automatisch in Kraft.
Sowohl der Bund als auch die Länder müssen sie durch entsprechende Erlasse ausdrücklich für anwendbar erklären. Für den Bund gilt dies als sicher und mit einem Inkrafttreten der UVgO wird spätestens im Frühjahr 2017 gerechnet. Ob und welche Länder die UVgO auch in ihr Landesrecht übernehmen, ist dagegen noch nicht abzusehen.
Die finale Fassung der UVgO finden Sie hier. Die Erläuterungen des BMWi sind hier nachzulesen.
Das Wichtigste zur UVgO auf einen Blick finden sie in den beiden Beiträgen von Dr. Daniel Soudry, LL.M. im Vergabeblog vom 01.12.2016 und vom 11.12.2016.
Einen Überblick über die letzten Änderungen im Gesetzgebungsverfahren erhalten Sie im Vergabeblog vom 09.02.2017.