RechtsprechungVergaberecht

Mindestlohn in Rheinland-Pfalz wohl EU-konform (EuGH, Rs. C-115/14)

Der Generalanwalt beim Europäischen Gerichtshof hat erklärt, dass er die Vorschriften des rheinland-pfälzischen Landestariftreuegesetzes (LTTG RP) zum Mindestlohn für EU-konform hält (Rs. C-115/14). Nach §§ 1, 3 LTTG RP fordern Auftraggeber von Bietern eine Verpflichtungserklärung, nach der sie einen Mindestlohn von 8,70 Euro brutto (mittlerweile 8,90 Euro brutto) zahlen, sofern keine weitergehenden Tarifverträge bestehen. Die Erklärung erstreckt sich auch auf mögliche Subunternehmer eines Auftragnehmers. Bieter, die diese Erklärung nicht abgeben, dürfen vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. Auch dies hält der Generalanwalt für zulässig.

 Letztes Wort beim EuGH

Ein endgültiges Urteil steht zwar noch aus. Generalanwälte bereiten den Sachverhalt zunächst auf und empfehlen dem letztlich entscheidenden EuGH, wie entschieden werden soll. Dass der EuGH von einer Empfehlung abweicht, kommt aber nur selten vor.