Veranstaltungen

Vergaberecht für Jobcenter und Optionskommunen – Modul 2 – 18.06.2015 in Berlin

Am 18.06.2015 veranstaltet das Führungskräfte-Forum des BehördenSpiegel in Berlin ein Seminar mit dem Titel

Vergaberecht für Jobcenter – Modul 2

Jobcenter sind entweder als gemeinsame Einrichtungen der Bundesagentur für Arbeit und der kommunalen Träger oder als Optionskommunen in alleiniger Verantwortung für die Eingliederung Erwerbsloser in den Arbeitsmarkt zuständig. Anstelle standardisierter Baukastenlösungen entwickeln sie zunehmend innovative Maßnahmen und einzelfallbezogene Konzepte mit Ideenwettbewerben. So können Jobcenter die individuellen Belange, Erfahrungen und Bedürfnisse vor Ort berücksichtigen und die Ziele nachhaltig erfüllen. Hinzu kommt die Verantwortung für Beschaffungen der laufenden Verwaltung (bspw. Post-, Reinigungs-, Wach- und Hausmeisterdienste).

Die Anforderungen an das Vergaberecht werden zugleich immer komplexer: Das Gebot der Losvergabe, die Ausgestaltung eignungsbezogener Wertungskriterien, die rechtssichere Wertung nach der UfAB V-Formel und die vergaberechtskonforme Wertung von Angebotskonzepten sind nur einige der Themen, die aktuell Bedeutung erlangt haben. Zudem werfen die neuen EU-Vergaberichtlinien ihre Schatten voraus.

Das Seminar vermittelt die erforderlichen Kenntnisse, um Ausschreibungen und Freihändige Vergaben bedarfsgerecht zu konzipieren, ohne auf Standardlösungen zurückgreifen zu müssen. Erfahren Sie, wie Sie Arbeitsmarktdienstleistungen und Leistungen der laufenden Verwaltung effizient und rechtssicher beschaffen und Fallstricke frühzeitig erkennen. Praxistipps für den Umgang mit Bieterfragen und Rügen und ein umfassender Überblick über die aktuelle Rechtsprechung runden das Seminarprogramm ab.

Das Seminar ist in zwei Module aufgeteilt:

 Modul 1 behandelt unter anderem die Grundlagen der Beschaffung und den Rechtsrahmen für die unterschiedlichen Vergabeverfahren ober- und unterhalb der Schwellenwerte. Anhand eines Beispiels wird die Vergabe einer Maßnahme von der Auftragsbekanntmachung bis zum Zuschlag durchgespielt. Außerdem werden die wichtigsten Änderungen der neuen EU-Vergaberichtlinien sowie die aktuelle Rechtsprechung zur Vergabe von Arbeitsmarktdienstleistungen und sonstigen Leistungen besprochen.

In Modul 2 werden die vergaberechtlichen Kenntnisse vertieft. In einem Workshop durchlaufen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer anhand mehrerer Praxisbeispiele die Verfahren der öffentlichen/ beschränkten Ausschreibung und der Freihändigen Vergabe unterhalb und oberhalb der Schwellenwerte. Unter Anleitung erarbeiten sie wesentliche, für die Vergabe erforderliche Unterlagen. Sie erlernen das Verhandeln mit Bietern unter Beachtung der Vergabegrundsätze sowie die richtige Kommunikation mit den Beteiligten während des Verfahrens. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erkennen durch eigene Anwendung der Rechtsvorschriften Spielräume und Grenzen der Freihändigen Vergabe. Ein vorheriger Besuch von Modul 1 wird empfohlen.

Ihre Referenten:

Anne Kessler, LL.M., Stabstelle Geschäftsführung, Jobcenter Arbeit Hellweg Aktiv (AHA)


Anne Kessler ist seit 2007 als Juristin der Geschäftsführung des Jobcenters Arbeit Hellweg Aktiv Soest u.a. zuständig für das Vertrags- und Vergaberecht und führt u. a. für den Pakt 50+aktiv Vergabeverfahren durch. Sie studierte Rechtswissenschaften in Bielefeld und Münster sowie Internationales Arbeits-, Vertrags- und Wirtschaftsrecht sowie Mediation in Kingston (Kanada) und Melbourne (Australien). An der Melbourne University (Australien) war sie ein Jahr lang als wissenschaftliche Mitarbeiterin an einem Lehrstuhl für Arbeitsrecht tätig.


Dr. Daniel Soudry, LL.M.

Mehr Informationen zu der Veranstaltung finden Sie hier.