Reine Preiswertung ist zulässig
Das OLG Düsseldorf hat nochmals klargestellt: Eine Wertung von Angeboten nach dem alleinigen Zuschlagskriterium des niedrigsten Preises ist vergaberechtlich zulässig (24.9.2014, VII-Verg 17/14).
Das gilt, wenn andere Kriterien nicht geeignet oder erforderlich sind, um die beste Leistung zu ermitteln. Voraussetzung ist aber, dass die ausgeschriebenen Leistungen in allen wesentlichen Punkten genau definiert sind. Nur dann sind mehrere eingehende Angebote allein aufgrund des Preises miteinander vergleichbar. Auch die neue, 2016 in Kraft tretende Vergaberichtlinie erlaubt eine reine Preiswertung. Zwar dürfen die Mitgliedstaaten für bestimmte Leistungen vorschreiben, dass neben dem Preis noch andere Zuschlagskriterien eine Rolle spielen müssen. Ob Deutschland von dieser Möglichkeit Gebrauch macht, steht noch nicht fest. Jedenfalls scheint es unwahrscheinlich, dass Reinigungsleistungen hiervon betroffen sind.
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