Korrektur des Verfahrens auch nach Angebotsöffnung erlaubt (OLG Düsseldorf, 12.01.2015, VII-Verg 29/14)
Begeht ein Auftraggeber einen Vergaberechtsverstoß, darf er das Verfahren durch Zurückversetzung korrigieren, auch wenn er die Angebote schon geöffnet hat (OLG Düsseldorf, 12.01.2015, VII-Verg 29/14). Nachdem der Auftraggeber erkannte, dass die Vergabeunterlagen teilweise fehlerhaft waren, führte er für sieben Preispositionen eine zweite Angebotsrunde durch. Da waren die Angebote aber schon geöffnet, die Inhalte bekannt. Ein […]