RechtsprechungVergaberecht

Volljurist in Unternehmen muss einfache Verstöße erkennen (VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 07.01.2015, 2 VK 19/14)

Verstößt ein Auftraggeber gegen vergaberechtliche Bestimmungen, indem seine Ausschreibung unerlaubte produktspezifische Vorgaben enthält, muss die Rechtsabteilung eines Unternehmens diesen Verstoß auch ohne besondere vergaberechtliche Kenntnisse erkennen (VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 7.1.2015, 2 VK 19/14). Die Folge: Der Verstoß muss unverzüglich gerügt werden. Daran fehlte es hier und deshalb war der Nachprüfungsantrag unzulässig.