Die neuen EU-Vergaberichtlinien werden bald in Kraft treten. Verabschiedet wurden insgesamt drei neue Richtlinien, die die bisherigen EU-Vergaberichtlinien ersetzen werden:
- die allgemeine Vergaberichtlinie (bisher Richtlinie 2004/18/EG)
- die Richtlinie für Sektorenvergaben und (bisher Richtlinie 2004/17/EG)
- die Konzessionsrichtlinie (kein Vorgänger).
Für all jene, die wirklich an eine Vereinfachung geglaubt haben, sei bereits vorweggenommen: Die Richtlinien werden nicht etwa übersichtlicher oder kürzer, sondern differenzierter und länger. Die allgemeine Vergaberichtlinie 2014/24/EU wird, wie bisher, die größte Bedeutung erlangen. Auch Agentur-, Medien- und Veranstaltungsdienstleistungen werden in Zukunft nach ihr ausgeschrieben. Grund genug, ein wenig Ordnung in den neuen Vorschriften-Dschungel zu bringen.
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