RechtsprechungVergaberecht

Tariftreue- und Vergabegesetz NRW europarechtswidrig (EuGH, 18.09.2014, Rs. C-549/13)

Das nordrhein-westfälische Tariftreue- und Vergabegesetz ist europarechtswidrig. Der EuGH hat entschieden, dass deutsche Auftraggeber Bietern aus dem EU-Ausland keine Mindestlöhne vorschreiben dürfen (EuGH, 18.09.2014, Rs.C-549/13). Die unterschiedlichen Lohnniveaus verschiedener EU-Staaten können nicht übergangen werden. Sie sind Ausfluss unterschiedlicher Lebensumstände. Deshalb verletzt es die Dienstleistungsfreiheit ausländischer Bieter, wenn sie an deutsche Mindestlöhne gebunden sind, obwohl die bei ihnen geltenden Mindestlöhne deutlich niedriger sind.

Anwendungserlass der Landesregierung vom 31.10.2014

Zum Umgang mit der Entscheidung des EuGH hat die Landesregierung Nordrhein-Westfalen zwischenzeitlich einen Anwendungserlass veröffentlicht (MBl. NRW 2014 S. 628 vom 31.10.2014). Die Entscheidung des EuGH betrifft nur die Teilnahme ausländischer Bieter an Vergabeverfahren in Deutschland. Für rein nationale Vergabeverfahren gilt sie danach nicht, es sei denn, ein Bieter bezieht ausländische Nachunternehmer mit ein.