Keine Unterkostenprüfung bei Preisabstand von unter 10 % (OLG Karlsruhe, 06.08.2014, 15 Verg 7/14)
Auftraggeber haben ein Ermessen bei der Entscheidung, ob sie ein Angebot wegen des Verdachts der Unauskömmlichkeit überprüfen wollen. Feste Aufgreifschwellen, ab denen jedenfalls eine Aufklärung erfolgen muss, lehnen die Gerichte ab. Im Allgemeinen gehen die Gerichte davon aus, dass die Abweichung mindestens 10 bis 20 % zum preislich nächstplatzierten Angebot betragen muss. Das OLG Karlsruhe […]